Mömax Affiliate Partnerprogramm
Teilnahmebedingungen für das Mömax Affiliate Partnerprogramm
1. Vertragsgegenstand
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die mit dem Moemax Partnerprogramm verbundene Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Vertriebspartner (nachfolgend "Affiliate" genannt) und der XLCH GmbH (nachfolgend "Moemax" genannt) im Rahmen des Affiliate-Private-Networks von Moemax.ch (pvn.moemax.ch).
(2) Natürliche Personen müssen als Teilnehmer des Partnerprogramms mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
2. Aufbau, Inhalt und Pflege der Partner-Website
(1) Für Ihre Website werden wir Ihnen über unser Private Network eine Auswahl von Graphik- und Textlinks (nachfolgend "Links") zur Verwendung im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung stellen. Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von ihrer Website zu unserer Website her. Für die Zwecke des Partnerprogramms darf ausschließlich durch diese Links eine Verbindung zu unserer Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche unserer Website verweisen. Unsere Anweisungen zum Einbau der Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Gewährleistung der Aktualität müssen Sie unverzüglich die Links bzw. Werbemittel durch neue von uns zur Verfügung gestellte Links bzw. Werbemittel (z.B. neue redaktionelle Texte) ersetzen, soweit diese nicht von Moemax selbst dynamisch gepflegt oder geändert werden.
(2) Die Links dürfen Sie in angemessener Anzahl in allen passenden Bereichen Ihrer Website einbinden. Die Links dürfen dabei nur auf der Website integriert werden, deren Domain (URL) Sie im Rahmen der Anmeldung zum Moemax-Partnerprogramm angegeben haben. Zusätzlich dürfen Sie die Links in von Ihnen versandte E-Mail-Newsletter einbinden, wenn der Newsletter in direktem Zusammenhang mit der angegebenen Website steht. Dies setzt insbesondere voraus, dass Sie für die Website und den Newsletter die gleiche Bezeichnung (Marke) und die gleiche Domain als Absender verwenden. Die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen für Ihre Website gelten für solche Newsletter entsprechend.
(3) Im Falle einer Änderung der
· Domain und/oder
· inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes ?Ihrer Website müssen Sie Moemax mindestens eine Woche vorab in Textform (z.B. per E-Mail) informieren und die Änderungen umgehend unter pvn.moemax.ch hinterlegen. Die Schaltung von Links unter der neuen Domain bzw. von der geänderten Website bleibt zulässig, solange Moemax dieser Verwendung nicht widerspricht.
(4) Die Pflege Ihrer Website obliegt ausschließlich Ihrer Verantwortung. Solange Sie unsere Links verwenden, müssen Sie die Informationen und Links im Zusammenhang mit Moemax-Produkten regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüfen und ggf. unverzüglich erneuern.
(5) Sie dürfen Ihre Website nicht in einer Weise einrichten, die Verwechslungsgefahr mit unserer Website hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass Ihre Website unsere Website oder ein Teil unserer Website ist. Ihre Domain (URL), der Title und die Metatags Ihrer Website dürfen insbesondere nicht die Begriffe „www.Moemax.ch“, „Moemax.ch“, „Moemax“, „Moemax Händler“, „Moemax Shop“ oder Betreiberprodukte-Moemax“ oder Falschschreibweisen der vorgenannten Begriffe enthalten. Falschschreibweisen unserer Domain moemax.ch sind in jeglicher Art und Weise unabhängig von der Art der Nutzung nicht zulässig.
(6) Ihre Website darf kein eigenes Partner-Netzwerk darstellen (Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Moemax in Textform) und darf nicht vorrangig Gewinnspiele, Glücksspiele oder Bannertauschangebote zum Inhalt haben. Ihre Website und jegliche Werbung für Ihre Website müssen frei sein von rechtswidrigen Inhalten, Pornographie und Erotik, Gewaltdarstellungen (insbesondere sexuelle Gewalt, Gewalt gegen Menschen oder Tiere), diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikal-politischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen oder Waffen und einem nicht adäquaten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.). Es darf auch keine Verlinkung zu anderen Websites mit ?solchen Inhalten bestehen. Darüber hinaus dürfen auf Ihrer Website, in der Werbung für Ihre Website oder auf Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, keine sonstigen Inhalte enthalten sein, die das Ansehen der Marke Moemax schädigen können.
(7) Das Erzeugen von Cookies für die Zwecke des Partnerprogramms ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein von Moemax bereitgestelltes Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken des Werbemittels durch einen menschlichen Nutzer vorausgeht. Untersagt ist insbesondere die unsichtbare Einbindung des Moemax-Internetshops, um auf diese Weise ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist es Ihnen untersagt iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layer-Werbemittel einzusetzen, die ein Moemax-Werbemittel oder den Moemax-Internetshop laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen (sogenanntes Cookie Dropping, Cookie Spreading oder vergleichbare Technologien).
(8) Die Nutzung sogenannter Adware-, Spyware- oder Malware-Anwendungen oder vergleichbarer Software-Tools ist im Rahmen des Partnerprogramms untersagt. Bestellungen, die aufgrund eines elektronischen Hinweises durch Browserplugins, Toolbars oder sonstige Zusatzprogramme generiert werden, werden im Rahmen des Partnerprogramms nicht vergütet.
(9) Der Einsatz von PostView-Tracking ist untersagt, soweit von Moemax nicht ausdrücklich und in Textform eine Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine solche Zustimmung von Moemax vorliegen, gilt, dass für die PostView Auslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.
(10) Die Links dürfen nicht auf Websites verwendet werden, die ihren Nutzern finanzielle oder sonstige Vorteile dafür gewähren, dass sie Werbe-Inhalte erhalten und/oder mit Werbemitteln interagieren (insbesondere im Rahmen von Bonussystemen, Cashback-Programmen, Paid-Mail Systemen, Bezahl-Startseiten, Paid4-Dienste, Klammlosen oder Refrallys). Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Moemax in Textform.
(11) Die Links dürfen nicht verwendet werden auf reinen Werbe-Seiten (die außer Werbung keine relevanten Inhalte haben), auf Redirect- oder Doorway-Pages (die lediglich als Zwischenseiten dienen, um auf eine andere Seite weiterzuleiten) oder auf "under construction"-Websites ohne eigenen Inhalt.
(12) Bannernetzwerke sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Moemax in Textform erlaubt.
(13) Der Einsatz von so genannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) auf Links ist untersagt.
(14) Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung für Moemax enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Sie werden Moemax bei einer Zuwiderhandlung von allen Ansprüchen Dritter freistellen und Moemax alle Schäden ersetzen, die Moemax durch die Zuwiderhandlung entstanden sind.
(15) Folgende Marken dürfen über das Partnerprogramm nicht beworben werden:
3. Werbevergütung
(1) Wenn Ihre Werbung zu einer Bestellung und einem Vertrag mit Moemax führt, erhalten Sie gemäß den Regelungen dieser Ziffer 3 eine Vergütung (Provision) von Moemax. Dabei werden ausschließlich Bestellungen vergütet, die aus einer regulären und vertragsgerechten Marketingmaßnahme auf Ihrer Webseite resultieren. Moemax behält sich vor, Bestellungen zurückzuweisen, insbesondere Bestellungen über Mengen, die nicht den haushaltsüblichen Mengen entsprechen.
(2) Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von Moemax auf Grund von Verkäufen durch Moemax über den Moemax Online-Shop an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website unsere Website angesteuert haben („last cookie wins“). Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind. Bestellungen von Mitarbeitern der Moemax-Gruppe werden nicht für die Berechnung Ihrer Werbevergütung herangezogen. Bitte beachten Sie, dass Verkäufe an Kunden, die nicht unmittelbar vor der Bestellung über einen Link auf Ihrer Website auf unsere Website gelangen, nicht zur Berechnung Ihrer Werbevergütung zählen, auch wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits über Ihre Website zu uns gelangt sind bzw. gekauft haben.
(3) Um eine faire Verteilung der Provisionen zwischen den einzelnen Verkaufskanälen sicherzustellen, wird das Verfahren des Basket-Freeze verwendet. Der Basket-Freeze gilt 30 Minuten nach dem Hinzufügen eines Produktes in den Warenkorb.
(4) Moemax behält sich vor, Bestellungen, die nicht den Moemax-Richtlinien entsprechen (z.B. fehlende Bonität, falsche Kundendaten) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. Zudem behält sich Moemax vor, Provisionen bei Vollretouren zu stornieren bzw. bei Teilretouren anteilig zu reduzieren und gegebenenfalls zurückzufordern.
(5) Moemax zahlt eine Provision in der von Moemax zum Zeitpunkt der Anmeldung für das Moemax Affiliate-Partnerprogramm (z.B. auf www.Moemax.ch) veröffentlichten Höhe. Moemax kann Höhe, Berechnungsweise und sonstige Elemente der Provision jederzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen ändern, dies gilt insbesondere im Hinblick auf Sonderaktionen, bei denen Moemax Kunden besonders günstige Konditionen bietet. Änderungen werden Ihnen über das Netzwerk oder in Textform mitgeteilt.
(6) Sie sind verpflichtet, die Ihnen von den Netzwerken erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es sei denn, die Einwendung konnte innerhalb der Monatsfrist nicht geltend gemacht werden. Ansprüche auf Auszahlung bzw. Rückerstattung von Provision verjähren beiderseits drei Monate nach ihrer Fälligkeit. Nachbuchungsanfragen für Sales, die älter als drei Monate sind, werden grundsätzlich abgelehnt.
(7) Alle Provisionen werden auf Basis des Nettobestellwerts (Umsatz abzüglich Versandkosten, Umsatzsteuer, Stornos, Order-Dubletten, Voll- und Teilretouren sowie sonstigen ungültigen Sales) berechnet. Der Verkauf von Gutscheinkarten löst keinen Provisionsanspruch aus. Bei der Einlösung von Gutscheinkarten wird der Nennwert des Gutscheins von der Bemessungsgrundlage für die Provision abgezogen. Genaue Details zur aktuellen Vergütungsstruktur entnehmen Sie bitte unserer Programmbeschreibung.
(8) Die Gutschrift der Provision bzw. etwaiger Boni wird nach Ablauf der Pending Time vollzogen und in der darauffolgenden Auszahlungsperiode ausgezahlt.
(9) Die minimale Provisionshöhe für eine Auszahlung an Sie liegt bei 5,- EUR. Ein niedrigeres Provisions-Guthaben wird nur im Falle der Vertragsbeendigung an Sie ausgezahlt.
4. Nutzungsrechte
Sie erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht, diesen Teilnahmebedingungen entsprechende Links auf unsere Website zu setzen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links haben Sie zudem das nicht-exklusive, nicht-übertragbare, nicht unterlizenzierbare und jederzeit widerrufliche Recht, das Moemax-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für unsere Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen Ihrer Website und unserer Website, die Ihren Nutzern den Erwerb von Moemax-Produkten ermöglichen. Sie dürfen die lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt Moemax zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
5. Ihre Verpflichtungen
(1) Sie sind vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb Ihrer Seite und die erforderlichen technischen Systeme.
(2) Sie sichern zu, im Zusammenhang mit Ihrer werblichen Tätigkeit für Moemax ausnahmslos im Einklang mit geltendem Recht zu handeln. Insbesondere werden Sie keine Werbung betreiben, die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) verletzt, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt oder sich sonst als rechtswidrig darstellt.
(3) Sie sind verpflichtet, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter und unseren Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb oder der Pflege sowie dem Inhalt Ihrer Seite stehen, freizustellen, sofern es nicht um Ansprüche wegen der von Moemax bereitgestellten Werbemittel oder Produktdaten geht. Sie sind außerdem verpflichtet, Moemax bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen.
(4) Sie müssen sämtliche Handlungen unterlassen, die die Funktionsfähigkeit der Partnerprogramm-Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail Bomben, etc.) und haften für alle Schäden, die Moemax durch solche durch Sie verschuldete Handlungen entstehen.
(5) Sie dürfen auf Ihrer Website keine Materialien von uns verwenden, die Sie nicht hierfür mit unserer vorherigen Erlaubnis oder über unsere Partnerprogramm-Website pvn.moemax.ch erhalten haben. Sie werden außer diesen Materialien keine sonstigen Werbematerialien direkt oder indirekt verbreiten, die sich auf uns beziehen, ohne uns dieses Material vorgelegt und ein vorheriges Einverständnis in Textform erhalten zu haben. Vorgenannte Zustimmung ist insbesondere dann einzuholen, wenn Sie Werbung auf einer Website eines Dritten oder in anderen Medien für Ihre eigene Website unter Verwendung der o.g. Materialien oder durch Bezugnahme auf Moemax betreiben wollen. In jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Website oder Werbung durch die Verwendung der o.g. Werbemittel oder des Namens Moemax nicht als Website von Moemax oder als von Moemax geschaltete Werbung wahrgenommen wird.
(6) Die Bewerbung der Moemax Website auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising oder Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAdwords usw.) bei anderen Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, Bing) ist nicht gestattet.
(7) Bei Bewerbung Ihrer eigenen Website ist zu beachten:
· Die Begriffe „www.Moemax.ch“, „Moemax.ch“, „Moemax“, „Moemax Händler“, „Moemax Shop“ oder Betreiberprodukte-Moemax“ oder Falschschreibweisen hiervon dürfen weder im Anzeigentext noch in der Überschrift Ihrer Anzeigen verwendet werden
· Sie dürfen nur die Adresse (URL) als sichtbare URL (Display URL) in der Anzeige verwenden, die Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben haben. Im Falle der Änderung Ihrer Domain siehe Ziffer 2 (3) ?
· Automatische Weiterleitungen zur Moemax Website sind nicht gestattet ?
· Das Bieten auf das Keyword "Moemax" sowie Wortkombination und -zusammensetzungen von „Moemax“ mit den Wörtern "Gutschein", "Gutscheine", „Gutscheincode“, „Rabatt“, „Rabattcode“, "Shop" und "de" (z.B. „Moemax“, „Moemax Betreiberprodukte“, „Moemax.ch“ usw.) und ähnlichen Schreibweisen oder Falschschreibweisen hiervon ist nicht gestattet. ?
· Sie verpflichten sich, die Keywords "Moemax", "Moemax Betreiberprodukte" und "Betreiberprodukte Moemax" in all Ihren Adwords-Kampagnen auf „negativ broad“ zu buchen. Dies schließt jegliche Buchung einer Begriffskombination dieser Keywords aus. ?
· Die Einbindung der Moemax-Produktdaten in Google Merchant Center ist nicht zulässig
?(8) Sie sind nicht berechtigt, Angebote in unserem Namen zu erstellen oder anzunehmen oder uns zu vertreten. Sie sind an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen uns und unserem Endkunden nicht beteiligt. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von Moemax. Sie stellen sicher, dass durch die Gestaltung Ihrer Website kein solcher Eindruck entsteht. Sie werden keine Angaben gegenüber Dritten machen, durch die ein solcher Eindruck entstehen kann.
?(9) Ihre Website muss alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere ein Impressum im Sinne des § 5 Telemediengesetzes (TMG) aufweisen und den Nutzern alle nach einschlägigem Datenschutzrecht erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Die Links auf unsere Website müssen für die Nutzer Ihrer Website als Werbung erkennbar sein. Sofern für die durch einen Klick auf einen Link ausgelöste Verarbeitung personenbezogener Daten eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer erforderlich ist, müssen Sie diese Einwilligung rechtzeitig und rechtswirksam einholen.
?6. Dauer der Vereinbarung ?
(1) Diese Vereinbarung tritt per elektronischer Anmeldung durch Sie und Akzeptanz der Anmeldung durch Moemax in Kraft, und läuft auf unbestimmte Dauer. Ihnen wird gleichzeitig der Zugang zum Moemax Partnerprogramm gewährt.
(2) Sie und Moemax haben jeweils das Recht, den Vertrag über Ihre Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Jeder Verstoß von Ihnen gegen die Teilnahmebedingungen kann zur sofortigen Sperre Ihres Accounts bis zur Beseitigung des Verstoßes und ggf. auch zur fristlosen Kündigung des Vertrags über Ihre Teilnahme am Moemax Partnerprogramm führen. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten.
(4) Sie sind verpflichtet, unmittelbar nach Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche elektronischen Werbemittel und Links von Ihrer Website zu entfernen und uns diese Entfernung binnen angemessener Frist in Textform zu bestätigen.
(5) Für Bestellungen von Kunden, die erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Moemax und Ihnen erfolgen, steht Ihnen kein Provisionsanspruch zu.
(6) Über das Vertragsende hinausgehende Prämienansprüche sind ausgeschlossen.
7. Vertragsänderungen
Mit Ihrer Zustimmung können wir diese Teilnahmebedingungen zu jeder Zeit zu ändern. Über solche Änderungen werden wir Sie mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen bis zum Stichtag des Inkrafttretens per E-Mail oder auf der Partnerprogramm-Website pvn.moemax.ch informieren. Ihre Zustimmung zu einer Änderung gilt als erteilt, wenn Sie ihr nicht spätestens 2 Wochen nach Erhalt der entsprechenden Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie bei der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hinweisen. Wenn Sie widersprechen, können wir die Vereinbarung zum Stichtag des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.
8. Vertraulichkeit
(1) Moemax wird Ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung voraussichtlich vertrauliche Informationen offenlegen oder hat dies bereits getan. Vertraulich sind alle ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichneten Informationen sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie die im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen, müssen Sie sich unverzüglich an Moemax wenden und um Klärung bitten, jedenfalls aber bevor eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt.
(2) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen Sie nachweisen können, dass (a) sie Ihnen vor Offenlegung durch Moemax bekannt waren; (b) Sie die Information ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen von Moemax selbständig entwickelt haben; (c) Sie die Information von Dritten rechtmäßig erhalten haben, die nach Ihrer Kenntnis gegenüber Moemax nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, (d) sie Ihnen oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse von Moemax bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder (e) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall haben Sie vor Offenlegung der Informationen Moemax unverzüglich zu informieren, damit Moemax entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
(3) Soweit es nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist sind Sie verpflichtet, die vertraulichen Informationen von Moemax strikt vertraulich zu behandeln, sie nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden und sie mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, die Sie zum Schutz Ihrer eigenen vertraulichen Informationen aufwenden.
(4) Die Vertraulichkeitspflichten nach diesem Abschnitt bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seiner Beendigung.
(5) Pressemitteilungen, die die Zusammenarbeit betreffen, sind grundsätzlich untersagt, können aber mit Moemax abgestimmt werden und bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung von Moemax in Textform.
9. Haftung von Moemax
(1) Unsere Website werden wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten betreiben. Wir geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Affiliate-Netzwerk, Moemax-Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit unserer Website.
(2) Moemax haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder bei der Verletzung einer vertraglich übernommenen Garantie. Darüber hinaus haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund, d.h. auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – nur nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
(3) Moemax haftet im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der Ihre Werbeeinnahmen aus dieser Vereinbarung in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensfalls nicht überschreitet.
10. Patente, Urheberrechte, Markenrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Partner gewährleistet, dass durch die Erbringung seiner Leistungen gemäß diesem Vertrag keine Rechte Dritter, insbesondere keine Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, durch Verwertungsgesellschaften ausgeübte oder diesen übertragene Rechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Partner gewährleistet weiterhin, dass Ansprüche von Verwertungsgesellschaften durch die vertragsgemäße Nutzung der Website nicht entstehen.
(2) Wird Moemax wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung der vorgenannten Rechte in Anspruch genommen, stellt der Partner Moemax insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei und hält Moemax schadlos. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine notwendige Verteidigung oder Rechtsverfolgung. Moemax wird den Partner über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren. Die Pflicht zur Freistellung und Kostenübernahme durch den Partner entfällt in dem Umfang, wie Moemax den Verstoß verschuldet hat.
(3) Im Falle einer Inanspruchnahme von Moemax wird der Partner auf seine Kosten sofort eine vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen sicherstellen und nötigenfalls die für die Erbringung seiner Leistungen unter diesem Vertrag erforderlichen Rechte auf eigene Kosten erwerben.
11. Datenschutzrechtlich gemeinsame Verantwortung
(1) Soweit die Vertragsbeziehung zwischen Moemax und dem Affiliate zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit i.S.v. Artikel 26 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt, legen die folgenden Absätze fest, welche dieser beiden Parteien welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt.
(2) Der Affiliate trifft geeignete Maßnahmen, um betroffenen Personen gemäß Artikel 12 Abs. 1 DSGVO
. a) alle Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO und ?
. b) alle Mitteilungen gemäß Artikel 15 bis 22 und Artikel 34 DSGVO, ?
zu übermitteln, die sich auf die Verarbeitungsvorgänge beziehen, die der Affiliate durchführt (d.h. entweder der Affiliate selbst oder ein Auftragsverarbeiter i.S.v. Artikel 28 DSGVO für den Affiliate). Dies betrifft insbesondere alle Verarbeitungsvorgänge in den elektronischen Medien des Affiliates einschließlich der Weitervermittlung potentieller Kunden an den Moemax Online Shop und die damit verbundene Verwendung von Tracking-Technologien (insbesondere Cookies) zur Erfassung der dem Affiliate zustehenden Werbevergütung.
(3) Moemax trifft geeignete Maßnahmen, um den betroffenen Personen gemäß Artikel 12 Abs. 1 DSGVO
a) alle Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO und
b) alle Mitteilungen gemäß Artikel 15 bis 22 und Artikel 34 DSGVO
zu übermitteln, die sich auf die Verarbeitungsvorgänge beziehen, die Moemax durchführt (d.h. entweder Moemax selbst oder ein Auftragsverarbeiter i.S.v. Artikel 28 DSGVO für Moemax). Dies betrifft insbesondere die Erfassung der dem Affiliate zustehenden Werbevergütung im Moemax Online-Shop und die Abrechnung dieser Werbevergütung gegenüber dem Affiliate.
(4) Macht eine betroffene Person gegenüber einer Partei die Wahrnehmung von Rechten nach der DSGVO geltend, so
a) erfüllt diese Partei die geltend gemachten Rechte selbst, soweit es ihr möglich ist und
b) informiert sie die andere Partei, damit die andere Partei die geltend gemachten Rechte im Übrigen erfüllt.
(5) Beide Parteien informieren die betroffene Personen gemäß Artikel 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO über das wesentliche dieser Vereinbarung.
12. Verschiedenes
(1) Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende gesetzliche Gerichtsstände, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(2) Diese Vereinbarung ist ohne unsere Zustimmung in Textform nicht übertragbar. Moemax ist berechtigt, diesen Vertrag und alle seine Rechte und Pflichten hieraus auf seine verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Über eine solche Übertragung wird Moemax Sie unverzüglich in Textform informieren.
Stand: 01.04.2020
AGB Netzwerk
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betreibername für Publisher
Stand: 01.04.2020
Einführung
Die Betreibername (nachfolgend „Betreibername“) betreibt unter der Domain aaa.Betreibername.com eine Plattform (nachfolgend auch „Betreiber“), welche bei Betreibername angemeldeten Anbietern von Online Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Advertiser“) ermöglicht, Produkte im Rahmen von Programmen zu bewerben. Hierzu stellen bei Betreibername registrierte Personen (nachfolgend „Publisher“) ihre Werbeumfelder - z.B. Webseite – den Advertisern oder Betreibername selbst zur Verfügung.
Gegenstand der Programme ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen über die Werbeumfelder des Publishers mittels Werbemittel - wie z.B. Banner oder Text-Links - zur Unterstützung des Advertisers beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen.
1. Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und allen Verträgen mit dem Publisher bedeuten:
Account ist der Zugang zur Betreibername Plattform „Netzwerkname“, wie er nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung durch Betreibername eröffnet wird.
Call : Ein Call ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Anruf einer dem Programm des Advertisers zugeordneten und im Werbeumfeld des Publishers angezeigten Rufnummer.
Click : Ein Click ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Aufruf eines Hyperlinks für das Programm des Advertisers, der zum Aufruf der verlinkten Webseite des Advertisers führt. Der Hyperlink muss dabei in das nach den Programmbedingungen freigegebene Werbeumfeld (z.B. der Webseite) des Publishers eingebettet sein. Auch eine spätere Weiterführung der Aktion des Users (z.B. bei einem Lead oder Sale) kann zu einer Vergütungspflicht des Advertisers führen (Post-Click).
Hyperlink ist ein vom Advertiser über die Plattform „Netzwerkname“ zur Nutzung durch den Publisher in dem Werbeumfeld des Publishers für das Programm des Advertisers bereitgestellter Verweis auf die Webseite des Advertisers.
Lead : Bei einem Lead schließt sich an einen gültigen View, Click oder Call eine freiwillige und bewusste Ausführung einer bestimmten definierten Aktion auf der Webseite des Advertisers (qualifizierte Aktion) durch den User an. Leads werden durch das System von Betreibername
protokolliert, vom Advertiser verifiziert und durch Betreibername nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt.
Pay-Per-View/Click/Call/Lead/Sale Programm : Der Vergütungsanspruch im Rahmen eines Pay-Per-View/Click/Call/Lead/Sale Programms ist von den in diesen AGB geregelten Voraussetzungen abhängig.
Sale : Bei einem Sale schließt sich an einen gültigen View, Click oder Call ein freiwilliger und bewusster Erwerb einer entgeltpflichtigen Ware oder eine freiwillige und bewusste Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Dienstleistung durch den User an. Sales werden durch das System von Betreibername protokolliert, vom Advertiser verifiziert und durch Betreibername nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt.
User ist jede natürliche oder juristische Person, welche das Werbeumfeld des Publishers bzw. die Webseite des Advertisers aufruft und einen View, Click, Call, Lead und/oder Sale durchführt.
View : Ein View ist ein vom User ausgeführter Aufruf des Werbeumfeldes des Publishers, durch den ein Werbemittel des Advertisers nach den Programmbedingungen angezeigt wird. Nach dem Aufruf des Werbeumfeldes und einem daraufhin entstandenen Lead oder Sale auch ohne einen Click auf das Werbemittel des Advertisers kann eine Vergütungspflicht des Advertisers ausgelöst werden (Post-View).
Webseite (des Advertisers) ist das vertragsgegenständliche Internetangebot des Advertisers (z.B. Webseiten, mobile Seiten, Social Profile, Apps etc.) unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Waren und/oder Dienstleistungen vertreibt bzw. bewirbt und auf das der durch den Publisher, gemäß den Regelungen des Programms, zu verwendende Hyperlink verweist.
Werbeumfeld (des Publishers): Das Werbeumfeld ist das vertragsgegenständliche Internetangebot des Publishers bzw. eines Dritten, der die Nutzungsrechte an den Internetangeboten eines Publishers erwirbt, z.B. Webseiten, mobile Seiten, Social Profile, Apps etc. In den Programmbedingungen kann der Advertiser das Werbeumfeld aber auch erweitern (z.B. auf Search-Engine-Marketing). Sofern es sich bei dem Werbeumfeld um eine Webseite handelt, ist darunter das Internetangebot des Publishers unter den vom Publisher angegebenen und angemeldeten Domains mit den vom Advertiser geprüften Inhalten zu verstehen. Die im Account des Publishers angegebenen Domains sind für den Advertiser unter Umständen einsehbar. Der Advertiser wird diese bzw. deren Inhalte proaktiv in angemessenen Abständen prüfen und, soweit angezeigt, Betreibername melden.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Registrierung erhält der Publisher die Möglichkeit zur Teilnahme am Betreibername Netzwerk Netzwerkname. Der Publisher kann sich bei den Programmen der Advertiser bewerben, um deren Werbemittel in seinem Werbeumfeld anzeigen zu können.
2.2 Einen Account können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) eröffnen.
Verbraucher werden ausdrücklich an der Teilnahme ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
2.3 Betreibername oder ein durch Betreibername beauftragter Dritter ist berechtigt vom Publisher zur Identitätskontrolle die Vorlage geeigneter Nachweise wie z.B. gültiger Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug und/oder Identitätsnachweis anzufordern.
2.4 Meldet ein Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Publisher an, so muss dieser hierfür schriftlich durch die juristische Person bevollmächtigt sein. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. Agentur) einen Account im Auftrag eines Publishers eröffnet. Die Vollmacht ist auf Verlangen von Betreibername nachzuweisen.
2.5 Mit der vollständigen Registrierung, dem Akzeptieren dieser Publisher AGB sowie der Aktivierung des Publisher Accounts durch Betreibername kommt der Vertrag mit dem Inhalt dieser AGB (nachfolgend auch „Rahmenvertrag“) zustande. Betreibername behält sich allerdings vor, die Annahme des Angebotes zum Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Publisher ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.
2.6 Ist der Publisher Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Publishern, garantiert er mit seiner Registrierung, diese AGB gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Er haftet für das Verhalten seiner Sub-Publisher und stellt Betreibername von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Publisher erhält über die Plattform „Netzwerkname“ unter seinem Account Zugriff auf eine Übersicht über die jeweils aktiven Programme der Advertiser, an denen er teilnehmen kann. Der Publisher bewirbt sich unter Angabe der von ihm betriebenen Werbeumfelder über die Betreibername Plattform „Netzwerkname“ bei den verfügbaren Programmen. Alternativ bewirbt sich der Advertiser, um eine Kooperation mit dem Publisher einzugehen, der ihm sein Werbeumfeld im Rahmen eines Programmes anbietet.
3.2 Mit der Bewerbung zur Teilnahme an einem Programm akzeptiert der Publisher etwaige zusätzliche, programmspezifische auf der Plattform „Netzwerkname“ genannte Teilnahmebedingungen von Betreibername oder des Advertisers. Die Anerkennung von zusätzlichen Teilnahmebedingungen des Advertisers begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem Advertiser und dem Publisher. Im Fall von Widersprüchen zwischen Regelungen dieser AGB sowie den Betreibername AGB für Advertiser und den zusätzlichen Teilnahmebedingungen des Advertisers gehen solche dieser AGB sowie der Betreibername AGB für Advertiser denjenigen der Teilnahmebedingungen des Advertisers vor.
3.3 Die Annahme der Bewerbung bzw. des Angebots zur Teilnahme an einem Programm erfolgt durch Erklärung, die in der Regel der Advertiser bzw. der Publisher für Betreibername abgibt, und zwar in der Form der Annahme der Bewerbung bzw. des Angebots für das bestimmte Affiliate Programm und zu den auf der Plattform „Netzwerkname“ eventuell zusätzlich genannten Teilnahmebedingungen. Das zustande kommende Programm wird schließlich durch Betreibername freigeschaltet. Betreibername ist berechtigt, selbst oder durch den Advertiser
bzw. Publisher die Ablehnung des Angebotes des Publishers bzw. Advertisers für das Affiliate Programm ohne Angabe von Gründen zu erklären. Mangels Annahmeerklärung gilt die Bewerbung bzw. das Angebot ohne weiteres als abgelehnt. Ein Anspruch des Publishers gegen Betreibername oder dem Advertiser zur Teilnahme an einem Programm entsteht nicht. Mit Annahme der Bewerbung bzw. des Angebots kommt ein Einzelvertrag über die Erbringung von Werbeleistungen für das jeweilige beworbene Programm zwischen Betreibername und dem Publisher auf Basis des gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB abgeschlossenen Rahmenvertrages zustande. Der Einzelvertrag und die etwaigen zusätzlichen Teilnahmebedingungen werden Bestandteil dieses Rahmenvertrages zwischen Betreibername und dem Publisher. Der Einzelvertrag enthält die konkretisierten Angaben über die Art und Vergütung der zu erbringenden Dienstleistung zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers beim Online Vertrieb seiner Waren und Dienstleistungen bspw. der Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch einen Dritten (Sale) oder das Bestellen eines Newsletters (Lead). Eine Kombination aus Call, Click, Lead, Sale und View ist möglich. Der Advertiser und Betreibername sind berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Bewerbung abzulehnen. Mangels Freischaltung durch Betreibername gilt eine Bewerbung ohne weiteres als abgelehnt.
3.4 Mit Freischaltung des Programms wird die Möglichkeit geschaffen, Werbemittel der Advertiser auf die Werbeumfelder der Publisher zu publizieren. Klickt ein Nutzer auf ein Werbemittel und tätigt dieser eine im Einzelvertrag näher bestimmte Handlung, erhält der Publisher von Betreibername für die erfolgreiche Erfüllung des Einzelvertrages eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern der Anspruch hierauf rechtmäßiger Weise entstanden ist.
4. Leistungsbestimmungsrecht/Leistungserbringung
4.1 Betreibername ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Plattform „Netzwerkname“ nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen.
4.2 Betreibername ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
4.3 Betreibername ist nicht verpflichtet, die von den Advertisern im Rahmen der Partnerprogramme zur Verfügung gestellten Werbemittel/-umfelder auf Ihre Zulässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.
4.4 Der Publisher erkennt an, dass die beim Advertiser – insbesondere die beim Tracking-Verfahren oder Vergütungsmodalitäten eingesetzten Techniken – in der alleinigen Verantwortung des Advertisers liegen. Der Publisher ist berechtigt, sich jederzeit über die eingesetzte Technik bei dem Advertiser zu informieren.
5. Vergütungsvoraussetzungen/vorläufige Gutschrift
5.1 Betreibername ermöglicht dem Publisher die Teilnahme an Pay-Per-Click/View/Call/Lead/Sale Affiliate Programmen bzw. einer Kombination der vorgenannten Programmarten. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei
Einhaltung dieser AGB und der Teilnahmebedingungen des jeweiligen Affiliate Programms für in seinem Account gutgeschriebene gültige Clicks, Views, Calls, Leads oder Sales und nur dann, wenn der Advertiser diese als gültig verifiziert und wenn Betreibername die Gültigkeit der Clicks, Views, Calls. Leads oder Sales auf Basis der einlangenden Verfizierungen der Advertiser nach billigem Ermessen bestätigt. Ein Click, View, Calls, Lead oder Sale ist nur gültig, wenn die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Affiliate Programms und dieser AGB erfüllt sind.
5.2 Bei Pay-Per-View Affiliate Programmen werden die Views auf Basis des Betreibername Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch Betreibername nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jede tausend gültige Views ein Fixbetrag gutgeschrieben, sofern es sich nicht lediglich um Views für das sogenannte Post-View-Tracking handelt. Betreibername veröffentlicht auf der Plattform „Netzwerkname“ bei der Beschreibung des Affiliate Programms den jeweils aktuellen/gültigen Betrag.
5.3 Bei Pay-Per-Click Affiliate Programmen werden die Clicks auf der Basis des Betreibername Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch Betreibername nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jeden gültigen Click ein Fixbetrag gutgeschrieben. Betreibername veröffentlicht auf der Plattform „Netzwerkname“ bei der Beschreibung des Affiliate Programms den jeweils aktuellen/gültigen Fixbetrag.
5.4 Bei Pay-Per-Call Affiliate Programmen werden die Calls auf Basis des Betreibername Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch Betreibername nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jeden gültigen Call ein Fixbetrag gutgeschrieben. Betreibername veröffentlicht auf der Plattform „Netzwerkname“ bei der Beschreibung des Affiliate Programms den jeweils aktuellen/gültigen Fixbetrag.
5.5 Clicks, die nicht per Hyperlink und/oder auf die Webseite des Advertisers generiert werden, sind z.B. nicht gültig. Durch technische Vorrichtungen (z.B. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte ebenso wie wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Clicks, Views und Calls desselben Users – z.B. auch Clicks auf verschiedene Hyperlinks – sind nicht gültig. Clicks, Views und Calls, die durch Zwang oder Täuschung initiiert werden, oder für die der User vom Publisher eine Vergütung erhält, sind ebenfalls nicht gültig. Auch Clicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. dem Absenden einer SMS-Nachricht, der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder der Verwendung des Clicks in einem Paid E-Mail System, sind ohne vorherige, schriftliche Einwilligung von Betreibername oder Erlaubnis in den Programmbedingungen grundsätzlich unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Einwilligung oder Erlaubnis sind hierdurch erzeugte Clicks, Views und Calls nicht gültig.
5.6 Alle gemäß Ziffern 5.2 bis 5.5 dieser AGB als gültig erfassten Clicks und Views werden im Zuge der täglichen Auswertung dem Publisher-Konto bei Betreibername zunächst gutgeschrieben. Die Prüfung der Gültigkeit gemäß den Regelungen dieser AGB und den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Affiliate Programms bleibt Betreibername auch nach der Gutschrift auf dem Publisher-Konto vorbehalten.
5.7 Für die Gültigkeit und Gutschrift bei Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen oder einer Kombination mit den vorgenannten Programmarten gelten zunächst die Ausführungen unter Ziffern 5.2 bis 5.6 dieser AGB entsprechend, mit der
Abweichung, dass die Protokollierung und Verifizierung der gültigen Leads und Sales im Sinne dieser AGB teilweise durch Systeme der Advertiser bzw. durch die Advertiser durchgeführt werden können. Grundsätzlich können Views (einschließlich Post-Views), Clicks (einschließlich Post-Clicks) und Calls zu einem Lead und/oder Sale führen; ein Call kann ggfs. bereits ein Lead sein. Betreibername kann die Gewährung einer Vergütung (z.B. im Rahmen von Bonusprogrammen) an den User für die Durchführung eines Leads, Sales oder Calls gestatten. Zunächst werden alle Leads oder Sales nach Erfüllung der Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms vorläufig vorgemerkt. Die Vormerkung auf dem Publisher-Konto stellt insbesondere kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Affiliate Programms seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich tatsächlich um gültige Leads oder gültige Sales. Bei Pay-Per-Sale Affiliate Programmen mit prozentualer Vergütung wird diese nach dem Nettoverkaufswert der Ware oder Dienstleistung (exklusive der Nebenleistungen und der Mehrwertsteuer) berechnet.
5.8 Die vorgemerkten Gutschriften stehen jeweils unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Advertiser, der diese verifiziert, sowie der Bestätigung durch Betreibername gemäß Punkt 5.1 dieser AGB. Erst nachdem der Advertiser die Views, Clicks, Calls, Leads oder Sales ordnungsgemäß als gültig verifiziert und Betreibername diese bestätigt hat, hat der Publisher einen fälligen Anspruch auf die Vergütung. Dies gilt auch, wenn die Gutschrift gemäß Ziffer 6.2 dieser AGB bereits vorab an den Publisher ausgezahlt worden sein sollte.
6. Zahlungsweise/Vergütung
6.1 Betreibername erstellt für den Publisher eine monatliche Abrechnung bezüglich der gemäß Ziffer 5 dieser AGB erfolgten Gutschriften für alle Affiliate Programme und bezüglich des jeweiligen Accounts eines Publishers. Der Publisher wird am 1. eines jeden Monats per E-Mail über die Höhe der voraussichtlichen Zahlung für den Vormonat, gemäß der bis dahin erfolgten Gutschriften auf dem bei Betreibername geführten Publisher-Konto, informiert. Betreibername wird diese Gutschriften spätestens am 15. dieses Monats an den Publisher auszahlen, sofern sie mindestens EUR 25,00 netto betragen. Andernfalls wird Betreibername die Gutschriften erst in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften auf dem Publisher-Konto kumuliert mindestens EUR 25,00 netto betragen. Für jede Auszahlung erstellt Betreibername eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.
6.2 Betreibername ist bestrebt, Gutschriften möglichst früh an den Publisher auszubezahlen und kann dies daher nicht vorbehaltlos tun. Die Auszahlung der Gutschriften erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch Betreibername dahingehend, ob den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Views, Clicks, Calls, Leads oder Sales zu Grunde lagen und gegebenenfalls ohne dass der Advertiser diese verifiziert hat. Sofern eine Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Ziffer 5 dieser AGB nicht gegeben ist oder der Advertiser seine Verifizierung nicht gibt oder diese zurückzieht oder der Generierung eines Views, Clicks, Calls, Leads oder Sales eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Affiliate Programms, die Standardbedingungen für die Teilnahme an dem (aggregierten) Programm oder diese Geschäftsbedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung ein gültiger View, Click, Calls, Lead oder Sale nicht festgestellt werden kann, ist Betreibername berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von zwölf (12) Wochen
nach Auszahlung rückzubelasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. Betreibername bleibt auch später, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen, die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn Betreibername nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein, durch einen gültigen View, Click, Calls, Lead oder Sale begründeter, Vergütungsanspruch zu Grunde lag.
6.3 Die Auszahlung der Gutschriften erfolgt für alle Publisher zunächst, sofern dies mit dem Advertiser separat vereinbart wurde, aus dem Deckungsguthaben des Advertisers bei Betreibername für das jeweilige Affiliate Programm. Betreibername kann insoweit die Advertiser entsprechend der für den Vormonat ausbezahlten und/oder der vorauszusehenden Gutschriften verpflichten, für eine hinreichende Deckung der bei den Publishern anfallenden Gutschriften Sorge zu tragen. Dieses Recht wird durch Betreibername lediglich zur Erfüllung des zuvor genannten Zwecks ausgeübt. Sollte das Deckungsguthaben des Advertisers dennoch nicht ausreichen, die Gutschriften gemäß Ziffer 6.1 zur Auszahlung zu bringen, wird Betreibername gegebenenfalls allen Publishern eines Affiliate Programms die Gutschriften für das jeweilige Affiliate Programm anteilig auszahlen. Sollte der Advertiser auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch Betreibername nicht binnen einer Frist von zwei (2) Wochen für eine Deckung der auszuzahlenden Gutschriften des Publishers Sorge tragen, ist der Publisher berechtigt und vor Inanspruchnahme von Betreibername verpflichtet, seinerseits den Advertiser auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Betreibername wird in diesem Falle seine Ansprüche gegenüber dem Advertiser in Höhe des Anspruchs des Publishers nach Aufforderung an diesen abtreten. Der Publisher ist nicht verpflichtet, den Advertiser in Anspruch zu nehmen, wenn dies wegen Vermögenslosigkeit erkennbar aussichtslos ist.
6.4 Der Publisher ist verpflichtet, die Gutschriften in seinem Publisher-Konto regelmäßig und kurzfristig zu prüfen und offensichtliche oder ihm erkennbare Mängel nach kaufmännischen Maßstäben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, gegenüber Betreibername in Textform zu rügen. Jegliche Gutschriften/Vergütungen verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Pflichten des Publishers
7.1 Der Publisher ist verpflichtet, die Hyperlinks, URLs und Werbemittel des Advertisers ausschließlich bestimmungsgemäß, rechtmäßig zu nutzen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten seines Werbeumfeldes einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Views, gültige Clicks, gültige Leads oder gültige Sales für den Advertiser generiert werden.
7.2 Die zur Teilnahme an einem Affiliate Programm erforderlichen Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite der Webseite des Advertisers oder anderen Werbemitteln stellt Betreibername dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf den vom Advertiser für Betreibername zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner etc. nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur in dem Werbeumfeld des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem
Affiliate Programm und im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen, freigegebenen Nutzung zulässig.
7.3 Die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von Betreibername oder eines Dritten – insbesondere des Advertisers – ist nur gestattet, wenn dem Publisher die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass Rechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt werden. Ferner verpflichtet sich der Publisher, nicht gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, zu verstoßen.
7.4 Die Versendung von E-Mails oder anderer Nachrichten, Kommunikationen oder Kontaktaufnahmen mit Werbung für Betreibername bzw. die Affiliate Programme ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 des E-Commerce Gesetzes (ECG) sowie § 107 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)) und der aktuellen Rechtsprechung gestattet.
7.5 Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, §§ 5 ff. ECG. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten.
7.6 Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Affiliate Programmen von Betreibername nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Betreibername oder dem Advertiser zu beeinträchtigen. Der Publisher verpflichtet sich, im Falle gegenüber Behörden zu gebender Auskünfte jegliche erforderliche Mitwirkung zu erbringen.
7.7 Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Publisher durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist.
7.8 Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seines Werbeumfeldes den Hyperlink zur Webseite des Advertisers setzen. Betreibername kann jedoch vom Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Betreibername oder dem Advertiser zu beeinträchtigen.
7.9 Jegliche missbräuchliche Erzielung von Views, Clicks, Calls, Leads und Sales entgegen diesen Geschäftsbedingungen oder den Programmbedingungen des Advertisers ist dem Publisher verboten. Für solche Views, Clicks, Calls, Leads und Sales besteht kein Anspruch des Publishers auf Vergütung. Weiterhin verpflichtet sich der Publisher, im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen oder der Bedingungen des Affiliate Programms neben dem Ersatz eventuell hierdurch verursachter Schäden solche angemessenen Kosten und Aufwände zu tragen, die Betreibername zur Wahrung der Interessen von Betreibername, auch durch die hierdurch verursachte Inanspruchnahme durch einen Dritten, entstehen.
7.10 Es obliegt dem Publisher sich regelmäßig über Änderungen von Programmstrukturen, bspw. Ratenänderungen, im Betreibername System - Netzwerkname zu informieren.
7.11 Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen aus dieser Vereinbarung, insbesondere gegen diejenigen unter Ziffer 7 dieser AGB, an Betreibername eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000 zu zahlen.
7.12 Die hier in Ziffer 7 festgelegten Verpflichtungen des Publishers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten des jeweiligen Advertisers (sog. Vertrag zugunsten Dritter).
8. Zugang und Vertragsdauer
8.1 Der Account wird dem Publisher zunächst unbefristet erteilt.
8.2 Der Vertrag zwischen Betreibername und dem Publisher über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
9. Deaktivierung des Accounts und Vertragskündigung
9.1 Die Parteien sind berechtig den Vertrag und / oder die einzelnen bzw. alle Einzelverträge über die Teilnahme des Publishers an Affiliate Programmen ordentlich mit einer Frist von fünf (5) Werktagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
9.2 Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten insbesondere der Pflichten des Publishers gemäß Ziffer 7 dieser AGB verstoßen wird.
9.3 Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der Textform. Die Mitteilung über die Deaktivierung des Zugangs ist stets formfrei möglich.
9.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der Zugang zu dem Betreibername Netzwerk – Netzwerkname deaktiviert. Betreibername ist ferner berechtigt, den Account des Publishers binnen fünf (5) Werktagen zu deaktivieren und / oder zu kündigen sowie dem Publisher hiervon formlos Mitteilung zu geben, insbesondere wenn 9.4.1 dieser in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten nicht an einem Programm teilgenommen oder keine Umsätze erzielt hat oder
9.4.2 das bei der Registrierung bzw. bei der Bewerbung für ein konkretes Programm angegebene Werbeumfeld nicht der tatsächlich verwendeten Werbeumfelder entspricht.
9.5 Bei Deaktivierung des Accounts wird über ein eventuell bestehendes Publisher Guthaben Abrechnung erteilt. Ein eventuelles Guthaben auf dem Publisher-Konto unterhalb der unter Ziffer 6.1 genannten Schwelle verfällt.
9.6 Der Publisher ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung unverzüglich sämtliche Hyperlinks und sonstigen Werbemittel zu dem betroffenen Affiliate Programm von allen Webseiten und
Werbeumfeldern zu entfernen und auch sonst nicht mehr an dem betroffenen Affiliate Programm teilzunehmen. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird dem Publisher keinerlei Vergütung mehr gezahlt, auch wenn der Publisher den jeweiligen Hyperlink oder sonstige Werbemittel nicht von den Webseiten bzw. Werbeumfeldern entfernt oder sonst für das betroffene Affiliate Programm tätig wird.
9.7 Ein Publisher, dessen Account gemäß Ziffer 9.4 dieser AGB deaktiviert wurde, ist, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit Betreibername, nicht berechtigt, sich erneut für die Betreibername Plattform „Netzwerkname“ anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Publisher gegenüber Betreibername zu Schadenersatz. Ein eventuell vertragswidrig erzieltes Publisher Guthaben verfällt.
10. Haftung und Freistellung bei Vertragsverletzung
10.1 Betreibername ist für den Inhalt von Webseiten Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Soft- oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.
10.2 Im Übrigen besteht – gleich aus welchem Rechtsgrunde – eine Haftung nur 10.2.1 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
10.2.2 dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit.
10.3 Die Haftung nach Ziffer 10.2.2 dieser AGB ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
10.5 Der Publisher stellt Betreibername und ihre Advertiser von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen Dritter und sonstige Ansprüche sowie jedwede damit in Verbindung stehenden Kosten sowie Aufwände frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) des Publishers herbeigeführt worden sind. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte oder Rechte Dritter.
11. Datenschutz
11.1 Betreibername und der Publisher werden ihren jeweiligen Verpflichtungen gemäß dem anwendbarem Recht im Bereich der Privatsphäre und des Datenschutzes, sowie ähnlichen Gesetzen, die in Bezug auf die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und in Übereinstimmung mit der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Ergänzung zur Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten anwendbar sind, entsprechen. Im Falle von Abweichungen hat die Ergänzung zur Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich gemachten betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer Partei erkennbar sind, unbefristet über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder anderweitig zu verwerten.
12.2 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Beschäftigten und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung oder unbefugte Aufzeichnung solcher vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, mit der anderen Vertragspartei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist oder nicht. Im Zweifel ist eine Information als vertraulich zu behandeln.
13. Änderungsvorbehalt
13.1 Beabsichtigt Betreibername die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird Betreibername dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei (2) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch in Textform erfolgt und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung bei Betreibername eingeht. Betreibername wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.
13.2 Die Vergütung bei allen Affiliate Programmen steht unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung. Bei allen Affiliate Programmen kann der Advertiser auch mit Wirkung für Betreibername nach seinem freien Ermessen die Vergütung ändern. Die Änderung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Vergütung auf der Plattform „Netzwerkname“ zu dem jeweiligen Affiliate Programm. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung auf der Plattform „Netzwerkname“ zum Folgetag, 0.00 Uhr, wirksam.
14. Geltungsbereich
14.1 Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen Betreibername und dem Publisher liegen stets diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Publishers sind daher unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen Betreibername und dem Publisher ausdrücklich, schriftlich vereinbart. Auch etwaigen Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
14.2 Soweit zwischen Betreibername und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Abrede dieses Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
14.3 Angestellte von Betreibername sind nicht berechtigt, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
15. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel
15.1 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, ist Stadt.
15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
15.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
16. Betreibername Datenverarbeitungsvereinbarung für Publisher
(A) Betreibername („Gesellschaft") und die Rechtsperson, die diese Vereinbarung unterzeichnet („Publisher“) haben eine Publisher-Vereinbarung abgeschlossen („Hauptvereinbarung“), in deren Rahmen der Publisher dem Affiliate Marketing-Netzwerk von der Gesellschaft beigetreten ist und die Gesellschaft sich bereit erklärte, Affiliate-Marketing-Dienstleistungen zu erbringen.
(B) Diese Datenverarbeitungsvereinbarung („DVV“) wird zwischen den Parteien abgeschlossen und ergänzt die Hauptvereinbarung.
(C) Wenn Sie diese DVV für den Publisher abschließen, erklären Sie, dass Sie (i) die rechtliche Befugnis haben, den Publisher an diese DVV zu binden; und (ii) Sie diese DVV im Namen des Publisher annehmen.
VEREINBARTE BEDINGUNGEN
1. AUSLEGUNG
1.1 In dieser DVV haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen: DSGVO |
ist die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 der Europäischen Union. |
Regelungen zum Datenschutz |
sind sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen und sonstigen Bestimmungen und Gesetze, die Anwendung finden hinsichtlich der Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, für EU-Bürger einschließlich aller Vorschriften zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (die „Datenschutzrichtlinie“) oder DSGVO (wie jeweils anwendbar) oder der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG und für US-Bürger, FTC-Leitlinien sowie US staatliche und bundesstaatliche Gesetzgebung zum Datenschutz und zur Datensicherheit; |
Subauftragsverarbeiter |
ist jede Person (ausgenommen die Mitarbeiter der Parteien), die von oder im Auftrag einer der Parteien beauftragt wurde, im Auftrag dieser Partei oder anderweitig im Zusammenhang mit der Hauptvereinbarung personenbezogene Daten zu verarbeiten. |
2.3 Diese DVV gilt nur, in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Parteien.
3. DATENSCHUTZ UND COOKIES
3.1 Die Gesellschaft und der Publisher kommen ihren jeweiligen Pflichten entsprechend den Regelungen zum Datenschutz nach. Jede Partei kooperiert in angemessenem Umfang mit der anderen Partei, um dieser die Einhaltung dieser Ziffer 3 zu ermöglichen.
3.2 Der Publisher wird, im Namen der Gesellschaft, die Zustimmung aller Besucher zu Cookies einholen, die die Gesellschaft im Rahmen eines Clicks und gemäß der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG beim Besucher verwendet.
3.3 Der Publisher stellt der Gesellschaft ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Gesellschaft keinerlei personenbezogene Daten zur Verfügung, soweit dies nicht von der Gesellschaft, im Rahmen von deren gewöhnlichem Betrieb des Affiliate-Marketing-Netzwerks, erwartet wird.
3.4 In Bezug auf Verarbeitung im Rahmen der Hauptvereinbarung, für die die Gesellschaft und der Publisher gemeinsame Verantwortliche sind (ob zusammen, oder mit einem Advertiser) gelten folgende Verpflichtungen:
3.4.1 Jede Partei kooperiert in angemessenem Umfang mit der anderen Partei, um dieser die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz zu ermöglichen.
Transparenz
3.4.2 Der Publisher hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um betroffenen Personen Informationen darüber zu übermitteln, wie personenbezogene Daten vom Publisher oder in seinem Auftrag verarbeitet werden. Das schließt mindestens alle Informationen ein, die Artikel 13, 14 und 26 der DSGVO diesbezüglich vorschreibt. Der Publisher wird diese Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermitteln („Publisher Hinweis zur Verarbeitung”).
3.4.3 Die Gesellschaft hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um betroffenen Personen Informationen darüber zu übermitteln, wie personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder in seinem Auftrag verarbeitet werden. Das schließt mindestens alle Informationen ein, die Artikel 13, 14 und 26 der DSGVO vorschreibt. Die Gesellschaft wird diese Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermitteln („Gesellschafts Hinweis zur Verarbeitung”).
3.4.4 Der Publisher muss in seinem Hinweis zur Verarbeitung von Daten einen Hyperlink mit dem aktuellen Hinweis zur Datenverarbeitung der Gesellschaft bereitstellen.
Personal
3.4.5 Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit sämtlicher Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben können. In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass der Zugriff:
(a) auf die Personen beschränkt ist, die Zugriff auf die relevanten personenbezogenen Daten brauchen und/oder diese kennen müssen, und
(b) unbedingt notwendig für die Zwecke der Hauptvereinbarung und die Einhaltung des geltenden Rechts im Rahmen der Pflichten dieser Personen.
3.4.6 Jede Partei stellt sicher, dass sämtliche unter Ziffer 3.4.5 genannten Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen bzw. beruflichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der Vertraulichkeit unterliegen.
Sicherheit und Vertraulichkeit von Daten
3.4.7 Jede Partei trifft in Bezug auf die personenbezogenen Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus. Das schließt, wie jeweils anwendbar, die in Artikel 32(1) der DSGVO aufgeführten Maßnahmen ein. Dabei berücksichtigen die Parteien folgende Punkte:
(a) den Stand der Technik, Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung, und
(b) der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
3.4.8 Bei der Bewertung des angemessenen Schutzniveaus berücksichtigen die Parteien insbesondere die Risiken, die mit der Verarbeitung einhergehen. Das schließt u. a. Vernichtung, Verlust oder Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder unbefugte Offenlegung von oder unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten ein, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
Auftragsverarbeitung
3.4.9 In Bezug auf eine beabsichtige Verarbeitung durch einen Subauftragsverarbeiter haben die Parteien folgende Pflichten:
(a) Bevor der Subauftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten erstmalig verarbeitet, müssen die Parteien mit gebührender Sorgfalt gewährleisten, dass der Subauftragsverarbeiter in der Lage ist, den in den Regelungen zum Datenschutz vorgeschriebenen Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen.
(b) Die Parteien müssen gewährleisten, dass die Vereinbarung mit einem solchen Subauftragsverarbeiter in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist, der die in Artikel 28(3) der DSGVO aufgeführten Bedingungen einschließt.
Rechte der betroffenen Personen
3.4.10 Jede Partei erfüllt ihre Pflichten auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß den Regelungen zum Datenschutz, zu antworten. Jede Partei kooperiert in angemessenem Umfang mit der anderen Partei, um dieser die Einhaltung dieser Ziffer zu ermöglichen.
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
3.4.11 Jede Partei:
(a) muss die jeweils andere Partei unverzüglich benachrichtigen, nachdem ihr eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten („Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten“) bekannt wurde, und
(b) muss der jeweils anderen Partei genug Informationen bereitstellen, damit diese ihren Pflichten zur Meldung oder Benachrichtigung der betroffenen Personen über die Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten im Rahmen der oder Zusammenhang mit den Regelungen zum Datenschutz nachkommen kann, und
(c) muss in Bezug auf die externe Kommunikations- und PR-Strategie im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten Rücksprache mit der anderen Partei halten, und
(d) darf, vorbehaltlich der Einhaltung geltenden Gesetzten, keine Datenschutzbehörde über die Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten informieren, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung der anderen Partei eingeholt zu haben, und
(e) darf in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten keine Pressemitteilung herausgeben oder mit einem Pressevertreter sprechen, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung der anderen Partei eingeholt zu haben.
3.4.12 Die in Ziffer 3.4.11(a) genannte Benachrichtigung muss mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
(a) In ihr müssen die Art der Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten, die Arten und die Anzahl der betroffenen Personen sowie die Arten und die Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze aufgeführt sein.
(b) In ihr müssen die möglichen Folgen der Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten beschrieben sein.
(c) In ihr müssen die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen beschrieben sein, mit denen die Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten behandelt werden soll.
3.4.13 Der Publisher muss mit der Gesellschaft kooperieren und die von der Gesellschaft geforderten angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Untersuchung, Schadensminderung und Behebung jeder Verletzung des Schutzes von Netzwerkdaten zu unterstützen.
Datentransfers
3.4.14 Keine der Parteien darf personenbezogene Daten unter Verletzung der Regelungen zum Datenschutz in Länder außerhalb der EU transferieren.
3.5 Der Publisher gewährleistet und verpflichtet sich während der Laufzeit der Hauptvereinbarung dafür einzustehen, dass:
3.5.1 die Verarbeitung im Rahmen der Hauptvereinbarung, die von der Gesellschaft oder von Advertisern als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Publishers, als für die Verarbeitung Verantwortlicher, durchgeführt wird, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich auf den Publisher und sämtliche Autorisierten Benutzer beziehen, die Regelungen zum Datenschutz einhalten;
3.5.2 er über sämtliche Rechte oder Einwilligungen verfügt, die notwendig sind für den Transfer von personenbezogenen Daten außerhalb der EU durch die Gesellschaft oder durch Advertiser.
3.6 Soweit die Gesellschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher agiert und der Publisher als Auftragsverarbeiter (oder, wie jeweils anwendbar, die Gesellschaft ist Auftragsverarbeiter und der Publisher ist Subauftragsverabeiter), wird der Publisher:
3.6.1 die personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung von der Gesellschaft verarbeiten, auch in Bezug auf die Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten;
3.6.2 der Gesellschaft jegliche Informationen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, einschließlich, es zu erlauben, soweit der Publisher diesbezüglich mindestens 30 Tage im Voraus schriftliche Mitteilung erhalten hat, dass die Gesellschaft oder jegliche relevante Advertiser, oder deren Auditoren oder Berater, während üblicher Geschäftszeiten, das Gelände des Publishers betreten um die Systeme und Unterlagen des Publishers zu untersuchen, die (soweit von Gesellschaft oder dem relevanten Advertiser bestimmt) nötig sind um zu demonstrieren, dass der Publisher diese Ziffer 3 einhält, und
3.6.3 Ziffern 3.4.4, 3.4.5, 3.4.6, 3.4.7, 3.4.8, 3.4.9, 3.4.11, 3.4.12, 3.4.13 und 3.4.14 erfüllen.
3.7 Der Publisher wird Berichte, die durch die Nutzung des Interfaces des Affiliate-Marketing-Netzwerks der Gesellschaft generiert werden, nicht benutzen um Profile (wie in der DSGVO definiert) der Besucher zu erstellen.
4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Jede Partei haftet für jegliche Verletzungen der Regelungen zum Datenschutz für die sie verantwortlich ist und dementsprechend haften die Parteien nicht gesamtschuldnerisch.
5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbares Recht und Gerichtsstand dieser DVV entsprechen denen der Hauptvereinbarung.
XLCH GmbH
Firmensitz: Rössliweg 48, CH-4852 Rothrist
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-340.352.613 MWST